VERKEHRSRECHT

Verkehrsrecht

 
Sie hatten einen Unfall?

Der Unfallverursacher kritisiert Ihr Fahrverhalten?

Die Versicherung will Ihren Schaden nicht (vollständig) regulieren?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung, Regulierung und Geltendmachung der Ihnen zustehenden Ansprüche.



Ihre Vorteile auf einen Blick:

1. Keine Kosten für Sie!
Wir stellen Ihnen für unsere Tätigkeit keine Kosten in Rechnung. Unsere Gebühren werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

2. Fachanwälte mit jahrelanger Erfahrung!
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht sowie Anwälten mit dem Schwerpunktbereich Verkehrsrecht profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Kanzlei.

3. Kein Aufwand für Sie!
Für Sie besteht kein Aufwand. Wir nehmen Kontakt zu der gegnerischen Versicherung auf, machen alle Ansprüche geltend und stehen dabei im ständigen Kontakt zu der Werkstatt. Sie müssen sich um Nichts kümmern.

4. Sie wissen Bescheid!
Wir informieren Sie wöchentlich über den aktuellen Sachstand und lassen Ihnen alle Unterlagen digital oder postalisch zukommen.


Welche Ansprüche haben Sie?

An dieser Stelle möchten wir Sie über die wichtigsten Ansprüche aufklären. Diese Auflistung ist selbstverständlich nicht abschließend.

-    Ersatz der Reparaturkosten

-    Fiktive Abrechnung
Es handelt sich um einen Reparaturschaden, aber Sie möchten keine Reparatur durchführen. Dann haben Sie Anspruch auf die gutachterlich ermittelten Netto-Reparaturkosten.

-    Mietwagenkosten

-    Nutzungsausfallentschädigung
Sie hatten einen Totalschaden oder für die Zeit der Reparatur stand Ihnen kein Fahrzeug zur Verfügung? Dann machen wir für Sie fahrzeugabhängig eine Tagespauschale geltend. Dies kann sich für Sie lohnen!

-    Fahrtkosten
Für angefallene Fahrten können Sie grundsätzlich eine Tagespauschale i.H.v 30 Cent/Kilometer verlangen

-    Schmerzensgeld

-    Haushaltsführungsschaden

Gerne klären wir Sie im Detail über die individuellen Ansprüche auf.

Wir setzen uns für Sie ein!

Sie profitieren von unserer Erfahrung!


 „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

(OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014 - 22 U 171/13)   



Jetzt kommen wir ins Spiel!

Wir kümmern uns bereits unmittelbar nach Ihrem Verkehrsunfall um die weitere Abwicklung.

Hierfür können Sie jederzeit telefonisch, per Email oder klassisch bei einem Termin mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.

Noch einfacher ist es jedoch, wenn Sie gleich hier das Schadendokument ausfüllen.




Unser Ziel ist Ihr Anspruch!







 
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