NOTAR

Notariat

Als Notar werde ich hauptsächlich in folgenden Rechtsgebieten tätig:
  • Grundstücksrecht (z. B. Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, Grundschuldbestellungen)
  •  Erbrecht (z. B. Testamente)
  •  Familienrecht (z. B. Patientenverfügungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten,)
  •  Gesellschaftsrecht (z. B. Gründung einer GmbH)
Welche Stellung hat ein Notar?

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er übt daher eine hoheitliche Tätigkeit aus. Daraus folgt eine Neutralität, die den Notar gesetzlich verpflichtet, für die beteiligten einer Urkunde eine im Geben und Nehmen ausgewogene und sichere Lösung zu finden. Der Gesetzgeber hat das Mitwirken eines Notars bei bestimmten Vorgängen vorgeschrieben, weil sie eine besondere Bedeutung haben. Der Notar entfaltet daher eine Schutzfunktion für die Bürger.

Benötigen Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht?

Auch Ehegatten dürfen nicht ohne Vollmacht füreinander handeln. Wenn eine Vollmacht fehlt, wird ein Betreuer bestellt. Viele Menschen denken zudem, eine Patientenverfügung ist nicht erforderlich, weil Angehörige für sie handeln dürfen. Dies ist jedoch ein Irrtum. Wenn man seinen Willen nicht rechtzeitig schriftlich festhält, haben die behandelnden Ärzte keine Möglichkeit, auch nicht auf Bitten der Angehörigen, individuelle Behandlungswünsche durchzusetzen. Eine Vollmacht zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung und eine Patientenverfügung sollte daher jeder Bürger erstellen lassen.

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten einer Notardienstleistung sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen weder über-, noch unterschritten werden. Sie richten sich nicht nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem sogenannten Geschäftswert.

Beispiel:

Die Gebühr einer Patientenverfügung liegt meist bei 60,00 €. Die Gebühr für eine Vorsorgevollmacht liegt beispielsweise bei einem Vermögen von 500.000,00 € bei einem Betrag von ca. 535,00 €.

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